Sie sind Gastgeber und haben Fragen zur Einstufung, Kurtaxe, Ihren Pflichten etc…?
Das Tourismusbüro ist Ihr bevorzugter Ansprechpartner für Informationen, Beratung und Orientierung.
Spezifische Informationen zu Ihrer Unterkunft
Touristische Unterkunft
Sie eröffnen eine neue Wohnung oder planen dies?
Definition: " Möblierte Beherbergungsbetriebe sind möblierte Häuser, Wohnungen oder Studios zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter, die an Durchgangskunden zur Vermietung angeboten werden, die dort einen durch tägliche, wöchentliche oder monatliche Miete gekennzeichneten Aufenthalt verbringen und dort keinen Wohnsitz nehmen. (Art. D 324 des Tourismusgesetzes)
Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz, die Regelungen und Pflichten sind unterschiedlich:
– Sie vermieten Ihren Hauptwohnsitz: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F33175
– Sie vermieten Ihre Zweitwohnung: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F2043
– Sie möchten Ihre Unterkunft online anmelden: https://psl.service-public.fr/mademarche/HebergementTourisme/demarche?execution=e1s1
Gut zu wissen:
Ihre Ferienvermietung ist nicht Ihre Haupteinnahmequelle und bringt Sie nicht nicht mehr als 23 Euro pro Jahr und Unterkunft ist nicht Ihr Hauptwohnsitz?
Sie sind ein Non-Professional Furnished Rental Company (LMNP). Sie fallen unter das Micro-BIC-Steuersystem und sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Unsere Leistungen:
– Sie können kostenlos von der Sichtbarkeit profitieren, die mit der Nutzung unserer Abteilungsdatenbank TOURINSOFT verbunden ist.
– Ein Techniker des Fremdenverkehrsamtes wird Sie auf Ihren Wunsch treffen, um Ihnen alle erforderlichen Erklärungen zu geben.
– Sie (er) wird Ihre Unterkunft besuchen und Sie beraten, um sie aufzuwerten und ihre Qualität zu verbessern.
– Sie werden auf unseren verschiedenen Kommunikationsmedien hervorgehoben.
– Sie können Ihre Tourist Information (VIT) nahezu in Echtzeit auf unseren Websites aktualisieren/ändern.
Kurz gesagt, Sie werden während Ihres gesamten Projekts begleitet…
Das Gästezimmer
Sie eröffnen ein neues Bed & Breakfast oder planen dies?
Definition: „Gästezimmer sind möblierte Zimmer in Privatwohnungen zur Unterbringung von Touristen gegen Entgelt für eine oder mehrere Nächte mit Dienstleistungen“. (Art. L. 324-3 und D. 324-13 ff. des Tourismusgesetzes).
Die Miete eines Gästezimmers beinhaltet die gebündelte Lieferung eine Übernachtung mit Frühstück sowie mindestens die Bereitstellung von Haushaltswäsche. Der Empfang ist gewährleistet durch den Bewohner. Es darf nicht mehr als 5 Zimmer pro Wohnung vermieten und nicht mehr als 15 Personen gleichzeitig beherbergen. Jedes Gästezimmer bietet Zugang (direkt oder indirekt) zu einem Badezimmer und einer Toilette.
Bevor Sie Ihre ersten Touristen empfangen, müssen Sie einige Formalitäten mit der Verwaltung erledigen.
- Laden Sie die Hirsch 13566*03
– Online erklären: https://psl.service-public.fr/mademarche/HebergementTourisme/demarche?execution=e1s1
Wenn Ihr Einkommen 760 € pro Jahr nicht übersteigt, sind Sie von der Einkommensteuer befreit (außer Kleinstunternehmen).
Unsere Leistungen:
– Sie können kostenlos von der Sichtbarkeit profitieren, die mit der Nutzung unserer Abteilungsdatenbank TOURINSOFT verbunden ist.
– Ein Techniker des Fremdenverkehrsamtes wird Sie auf Ihren Wunsch treffen, um Ihnen alle erforderlichen Erklärungen zu geben.
– Sie (er) wird Ihre Unterkunft besuchen und Sie beraten, um sie aufzuwerten und ihre Qualität zu verbessern.
– Sie werden auf unseren verschiedenen Kommunikationsmedien hervorgehoben.
– Sie können Ihre Tourist Information (VIT) nahezu in Echtzeit auf unseren Websites aktualisieren/ändern.
Kurz gesagt, Sie werden während Ihres gesamten Projekts begleitet…