Interkommunales Fremdenverkehrsamt Pyrénées-Méditerranée verpflichtet sich, seinen Dienst gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.tourisme-pyrenees-mediterranee.com/

Compliance-Status

Fremdenverkehrsamt der Pyrenäen - https://www.tourisme-pyrenees-mediterranee.com/ ist unpassend mit der RGAA. Die Site wurde noch nicht geprüft.

Inhalt nicht zugänglich

Die unten aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht zugänglich.

Nichteinhaltung

Trotz unserer Bemühungen sind einige Inhalte nicht zugänglich. Nachfolgend finden Sie eine Liste bekannter Einschränkungen und möglicher Lösungen:

  1. Bilder:
    Es ist möglich, dass einige hochgeladene Bilder keinen Alternativtext haben, da uns die Notwendigkeit, diesen bereitzustellen, vorher nicht bewusst war.
    Wir versuchen, den Alternativtext für die nächsten gespeicherten Bilder zu sichern. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, falls Sie auf Probleme stoßen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde aufgestellt die November 14 2025.

Technologien

Die Erreichbarkeit des Fremdenverkehrsamts Pyrénées Méditerranée beruht auf folgenden Technologien:

  • HTML
  • CSS
  • JavaScript

Verbesserung und Kontakt

Falls Sie nicht auf Inhalte oder einen Service zugreifen können, können Sie sich an den Leiter des Fremdenverkehrsamts Pyrénées Méditerranée wenden, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten oder die Inhalte in einer anderen Form zu beziehen.

  • Telefon: +33 4 48 98 00 08
  • Email : contact@pymed.fr
  • Kontakt Formular : Kontakt
  • Adresse: Impasse Charlemagne, 66700 Argelès-sur-Mer
  • https://www.facebook.com/officedetourismepyreneesmediterranee/
    https://www.instagram.com/tourismepymed/?hl=fr
    https://www.youtube.com/channel/UCmfCfycd6psxIjuRZ69TbRw
    https://www.tiktok.com/@tourismepymed
    https://www.linkedin.com/company/office-de-tourisme-intercommunal-pyrénées-méditerranée

Wir bemühen uns, innerhalb eines (1) Werktages zu antworten.

Abhilfe

Dieses Verfahren ist in folgendem Fall anzuwenden: Sie haben dem Betreiber der Website einen Mangel an Barrierefreiheit gemeldet, der Sie daran hindert, auf Inhalte oder einen Dienst des Portals zuzugreifen, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.

Du kannst :


Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 14. November 2025 dank der Generator für Barrierefreiheitserklärungen.

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